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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Kuriose Fahrzeugkonzepte | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799787 | ||
Datum | 05.12.2014 18:34 MSG-Nr: [ 799787 ] | 14632 x gelesen | ||
Doof ist nur: Ein LF 20 mit 2500l entspricht immer noch voll und ganz der Norm. Genauso, wie es auch eines mit 2700, oder 3000, oder 4000, oder... tut. Da ist die Maximalwassermenge nämlich per Norm gar nicht mehr reguliert, nur die Mindestmenge. Und wenn mich nicht alles täuscht, war der Ersatz von TLF 16/25 durch eben LF 20 auch einer der Gründe, weshalb der Normenausschuss vor kurzem einen Verzicht auf Schlauchhaspeln zugelassen hat, damit man mit der Länge des Fahrzeugs noch eher auf den Stellplatz des 16/25 passt. Man muss diese ganzen Begründungen nicht nachvollziehen können, aber die Bayern beschränken mit dieser 2500l-Zulassung jetzt immer noch deutlich schärfer als die meisten (alle?) anderen Länder, die eben nach oben hin gar nichts deckeln und die Norm 1:1 übernehmen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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