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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaKuriose Fahrzeugkonzepte46 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799594
Datum02.12.2014 10:30      MSG-Nr: [ 799594 ]16088 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Das hier gezeigte Fahrzeug(lein) dürfte auch nicht gefördert worden sein. Zum einen mangels der eigentlich geforderten Geländetauglichkeit, zum zweiten wegen der unvollständigen BeladungDie Geländetauglichkeit wird per Norm gefordert (zumindest Allradantrieb), die Beladung ist aber so in der Hinsicht, abgesehen von den lt. Norm vorgegebenen 2 PA, durchaus noch o.k.. Mehr ist auf diesen Kisten nunmal nicht drauf, hier ist der Schaum schon zusätzlich, die Leiter nur "auf Wunsch"... Denn dies soll ja eben normativ ein reines Ergänzungsfahrzeug sein. Hab ich das aber als einziges Pferd im Stall, ist es mind. genauso unsinnig, die PA wegzulassen, wie sich ansonsten auf die reine Normausstattung zu beschränken.

Geschrieben von Linus D. Zu diesem einen Fall ist evtl. auch noch zu erwähnen, dass die nächsten Gerätehäuser 2 km, bzw. 3,5 km entfernt sind. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf unter 100 Häuser im Umkreis von 1 km.Dann könnte UC's Zusammenschlusstheorie hier natürlich einfach funktionieren, und wäre beim Kosten/Nutzen-Spielchen auch schnell die einzig sinnvolle Lösung.
Pauschal für den ländlichen Raum ist das jedoch absolut nicht so.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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