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Kreisbrandinspektor
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen799329
Datum26.11.2014 20:57      MSG-Nr: [ 799329 ]11357 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Geschrieben von Uwe S.Dann würde ich mich aber irgendwie fragen, warum ein Einsatzmittel aus einem direkten Nachbarbezirk ohne Entscheidungsbefugnis bestellt werden kann, während ein Einsatzmittel aus einem nicht direkt angrenzenden Bezirk erst durch eine besonders befugte Person freigegeben werden muss.

    Vielleicht weil man nicht den Überblick hat, was da gerade so abläuft!?
    Ganz davon abgesehen hast du auch in Hessen sowas durchaus - Thema Waldbranderlaß... OK, da ist es "nur" der KBI aber die Instanz hast du da trotzdem...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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