News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799329 | ||
Datum | 26.11.2014 20:57 MSG-Nr: [ 799329 ] | 11357 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Uwe S. Dann würde ich mich aber irgendwie fragen, warum ein Einsatzmittel aus einem direkten Nachbarbezirk ohne Entscheidungsbefugnis bestellt werden kann, während ein Einsatzmittel aus einem nicht direkt angrenzenden Bezirk erst durch eine besonders befugte Person freigegeben werden muss. Vielleicht weil man nicht den Überblick hat, was da gerade so abläuft!? Ganz davon abgesehen hast du auch in Hessen sowas durchaus - Thema Waldbranderlaß... OK, da ist es "nur" der KBI aber die Instanz hast du da trotzdem... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|