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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | HLF10 und HLF20 - Abgrenzung laut Norm | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 798972 | ||
Datum | 18.11.2014 17:56 MSG-Nr: [ 798972 ] | 6980 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan R. osgelöst von der Sinnhaftigkeit, wäre es theoretisch möglich eine Landesabnahme (Niedersachsen) an der NABK bzw. Kreisabnahme eines HLF 10 zu bekommen, wenn hier kein hydr. Rettungsssatz verlastet ist, sondern lediglich die Halterungen dafür vorgesehen sind? Wenn ja, wird dann das Fahrzeug zum LF 10 solange kein hydr. Rettungsssatz verlastet ist? Ich frage nur aus Neugier. M.W. können Fahrzeuge auch leer abgenommen werden, weil z.B. der einzige vorhandene THL-Satz besser zu Hause bleibt und die Maße dafür bekannt und übernommen sind... Wenn das Fzg aber im Betrieb regelmäßig keinen hat, ist es natürlich auch kein HLF 10 - ob mit oder ohne Halterung... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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