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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn)26 Beiträge
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland798833
Datum17.11.2014 12:47      MSG-Nr: [ 798833 ]10208 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.da würde ich sagen:

- Gefahr => nein
- Schaden => nein
- vorsätzlich => nein
- grob fahrlässig => nein


Zumal die "betroffene" Wehr selbst auf ihrer Homepage schreibt:
In einem Gartengrundstück brannte ein Lagerfeuer. Der Besitzer wurde im Rahmen des Übermaßverbots darauf hingewiesen, das Feuer nicht weiter ausbreiten zu lassen und entsprechende Maßnahmen zum Ausschluss einer Gefährdung einzuleiten. Ein Eingreifen der Feuerwehr selbst war nicht erforderlich gewesen.

Gruß
Frank

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