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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot47 Beiträge
AutorJan 8R., Hahnheim / RLP798403
Datum10.11.2014 11:51      MSG-Nr: [ 798403 ]20278 x gelesen
Infos:
  • 21.05.16 Auch wenn es eilt, gelten Regeln
  • 14.02.15 Unfälle bei Rettungseinsätzen: Forsche Helfer, milde Strafen
  • 13.02.15 Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Freispruch für Feuerwehrmann
  • 10.11.14 DER FEUERWEHRMANN 2005, 221 Sonderrechte im Straßenverkehr
  • 10.11.14 Denkzettel für Feuerwehrmann? - Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot

  • Hallo Markus,

    klar du hast Recht.

    Aber ich habe das auf die gesamte Fahrt zum Einsatz bezogen. Also mit privatem PKW zum Feuerwehrgerätehaus, dann mit Feuerwehrauto weiter und wenn es sein sollte auch wieder zurück. Es gibt ja auch manchmal Unfälle mit Einsatzfahrzeugen auf Einsatzfahrten.

    Dann gelten Sonderrechte und/oder Wegerechte. Die Risikoabwägung sollte ja bei allen Lagen immer für das Individuum "Feuerwehrmann" gelten, da die Feuerwehr als Institution ja nicht Ordnungs-/Strafrechtlich belangt werden kann.

    grüße


    Jan

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