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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot | 47 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 798403 | ||
Datum | 10.11.2014 11:51 MSG-Nr: [ 798403 ] | 20278 x gelesen | ||
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Hallo Markus, klar du hast Recht. Aber ich habe das auf die gesamte Fahrt zum Einsatz bezogen. Also mit privatem PKW zum Feuerwehrgerätehaus, dann mit Feuerwehrauto weiter und wenn es sein sollte auch wieder zurück. Es gibt ja auch manchmal Unfälle mit Einsatzfahrzeugen auf Einsatzfahrten. Dann gelten Sonderrechte und/oder Wegerechte. Die Risikoabwägung sollte ja bei allen Lagen immer für das Individuum "Feuerwehrmann" gelten, da die Feuerwehr als Institution ja nicht Ordnungs-/Strafrechtlich belangt werden kann. grüße Jan | ||||
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