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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot47 Beiträge
AutorJan 8R., Hahnheim / RLP798400
Datum10.11.2014 11:22      MSG-Nr: [ 798400 ]20851 x gelesen
Infos:
  • 21.05.16 Auch wenn es eilt, gelten Regeln
  • 14.02.15 Unfälle bei Rettungseinsätzen: Forsche Helfer, milde Strafen
  • 13.02.15 Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Freispruch für Feuerwehrmann
  • 10.11.14 DER FEUERWEHRMANN 2005, 221 Sonderrechte im Straßenverkehr
  • 10.11.14 Denkzettel für Feuerwehrmann? - Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot

  • Hallo,

    ich kann teilweise die Rechtsprechung in diesem Punkt sehr gut verstehen. Leider finde ich die Ausbildung in diesem Punkt, Sonderrechte und Wegerechte bei der Feuerwehr, sehr schlecht. Diese geht nie von dem Individuum Feuerwehrmann aus.

    Natürlich darf der Feuerwehrmann Sonderrechte und Wegerechte in Anspruchnehmen. Aber da diese jedoch immer eine Risikoabwägung und Einzelfallabwägung unterliegen, folgt logisch daraus, dass zur Minimierung des Risikos für einen Selbst, man auch auf Einsatzfahrten prinzipiell alle Regeln des Straßenverkehrs beachten muss und alle Massnahmen ergreifen muss, dass man mehr Rechte für sich beanspruchen kann (Also immer Blaulicht und Martinshorn an).

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