Hallo,
ich kann teilweise die Rechtsprechung in diesem Punkt sehr gut verstehen. Leider finde ich die Ausbildung in diesem Punkt, Sonderrechte und Wegerechte bei der Feuerwehr, sehr schlecht. Diese geht nie von dem Individuum Feuerwehrmann aus.
Natürlich darf der Feuerwehrmann Sonderrechte und Wegerechte in Anspruchnehmen. Aber da diese jedoch immer eine Risikoabwägung und Einzelfallabwägung unterliegen, folgt logisch daraus, dass zur Minimierung des Risikos für einen Selbst, man auch auf Einsatzfahrten prinzipiell alle Regeln des Straßenverkehrs beachten muss und alle Massnahmen ergreifen muss, dass man mehr Rechte für sich beanspruchen kann (Also immer Blaulicht und Martinshorn an).
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