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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot # | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 798397 | ||
Datum | 10.11.2014 10:46 MSG-Nr: [ 798397 ] | 24074 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Das kann nicht wahr sein, meint sein Anwalt Stefan Beck. doch.... weil ähnliche Entscheidungen gabs schon mehrere... Weil - und das steht so auch im Text des Artikels: "Grundsätzlich räumt die Straßenverkehrsordnung nicht nur Polizisten, sondern auch Angehörigen des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehr Sonderrechte ein, teilt dazu das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Anfrage mit. Das bedeute, dass solche Helfer im Falle eines Falles selbst dann von Tempolimits befreit sind, wenn sie mit ihrem Privatfahrzeug unterwegs zum Einsatz sind. Allerdings dürfe dieses Sonderrecht laut Straßenverkehrsordnung nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Das gewährte Sonderrecht einer Tempoüberschreitung gilt also nicht unbegrenzt, macht das Polizeipräsidium deutlich. Vielmehr bedürfe seine Inanspruchnahme immer einer Einzelbewertung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Und die Gerichte hätten entschieden, dass mäßige Geschwindigkeitsübertretungen ohne Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer im Einzelfall von dem Sonderrecht noch abgedeckt sein können." Und das kann innerstädtisch noch weit weniger sein! (Oder glaubt ernsthaft einer, dass der FA in einer Fußgängerzone, 30km/h oder schlicht innerstädtisch (50 km/h) beliebig schnell fahren darf? Kein anderer Verkehrsteilnehmer muss und kann damit rechnen .... - und das wird letztlich auch für die Fahrer mit Sonder- und Wegerechtsfahrzeugen irgendwann zum Thema ... das beste Beispiel sind die Unfälle an Kreuzungen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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