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Thema | Veruntreuung im DRK OV Gersweiler | 19 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 797275 | ||
Datum | 22.10.2014 12:46 MSG-Nr: [ 797275 ] | 3451 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob T. Was mich in dem Fall wundert ist die Höhe des unterschlagenen Geldbetrages. Die Höhe des Betrages ist nicht so ungewöhnlich. Wenn man weis, dass eine große Anschaffung ansteht, (z.B. Digitalfunk, Fahrzeuge, neue Unterkunft) dann kann man durchaus über Jahre Rücklagen schaffen, damit das auch finanziert werden kann. Bei entsprechender Begründung wird da auch vom Finanzamt nix kommen wegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Finanzierungsquellen sind in der Regel: a) Mitgliedsbeiträge der Fördermitglieder (die auch zu den Hauptversammlungen eingeladen werden müssen) b) Einmalige Geldspenden c) Zuwendungen des Blutspendedienstes für die Spenderbetreuung etc d) Zuwendungen im Rahmen des Katastrophenschutzes (eher wenig geworden, meist Sachmittel) e) Kostenersatz oder Abrechnung von geleisteten Diensten Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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