Geschrieben von Henning K. Es ist albern, sich an geltendes Recht zu halten? Wenn eine BOS im Einsatzfall für das Absatteln eines AB an der Einsatzstelle eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Polizei bräuchte, wäre das schon sehr albern. Und wenn es geltendes Recht ist, und erst der rechtfertigende Notstand im OWiG für den Rechtsfrieden sorgt, ist das eine Regelungslücke, und würden wir anfangen, rechtskonform für AB's an Einsatzstellen solche Anordnungen zu dokumentieren, würde ich zu "albern" noch den Begriff "bescheuert" hinzufügen. Drumherum stehen anordnungslos geparkte Einsatzfahrzeuge, die Absperrung der Einsatzstelle als solches kann polizeilos durch die FW selbst erstellt werden, aber wenn dann ein Container vom WLF muss, wird angeordnet und dokumentiert, oder sich der rechtfertigende Notstand ausgerufen?!
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |