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Thema | Warum man nicht an eine Feuerwache pinkeln sollte ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 797008 | ||
Datum | 15.10.2014 21:55 MSG-Nr: [ 797008 ] | 4680 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Klaus S. Offiziell kann er ja gar nicht anders, die rechtliche Seite sieht darin keinen Jux, auch wenn die Aktion noch so spaßig ist. Schon klar. Ich denke auch nicht das die "Rüge" für die Betreffenden so hart ausfallen wird. Natürlich kann man die "Wildpinkler" auch völlig Korrekt für das Wasserlassen zur Kasse bitten. Ist ja immerhin eine Ordnungswidrigkeit die gerne mal mit 20 geahndet wird. Ich denke da würde so einiges an Geld in die Kassen gespült (gespült, wie passend). Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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