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1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
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Atemschutzgeräteträger
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Innenangriff
RubrikEinsatz zurück
ThemaGummiwurst beim Innenangriff :-(65 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP796869
Datum13.10.2014 16:54      MSG-Nr: [ 796869 ]16694 x gelesen

Geschrieben von Steffen W.Aber willst du jetzt ernsthaft behaupten, daß die Nische zwischen "Kleinlöschgerät" und "Standardangriff" so breit ist, daß man da regelmäßig alle Bedingungen welche für einen sicheren Einsatz des Schnellangriffs gegeben sein müssen als erfüllt ansehen kann? Von regelmäßig hab ich doch gar nichts geschrieben? Dein Beitrag las sich so, als sei das nie möglich (bzw. "kaum").
Ich bleibe dabei, das es manchmal möglich ist, und dann auch völlig in Ordnung den SA so einzusetzen. Die Risikoabschätzung und Erkundung vorher ist natürlich Pflicht, aber wenn ich das dem GF nicht zutraue, dann dürfte der auch beim regulären Löschangriff seine Probleme bekommen.

Geschrieben von Steffen W.Meine Frage nach den Risiken hast du ja nicht beantwortet.Welches Risiko schaffe ich mir denn zusätzlich, wenn ich den SA in so einem Pseudo-IA einsetze?
Hängenbleiben an Mauerecken und personalintensives Unterstützen des SA, verdrillen der Leitung, notwendiges Verlängern, Druckprobleme bei zweiter Leitung oder Verlängerung entfällt doch alles, wenn ich nur wenige Meter geradeaus in ein Gebäude gehen muss und dort sicher mit einem Rohr arbeiten kann. Und diese Punkte kann ich abschätzen, die Nachteile des SA fallen weg, und das Feuer wird gelöscht.
Wohlgemerkt, das sind Einsatzlagen, da würde eine halbwegs fitte PA-lose TSA-Wehr auf dem Land schon mit dem C-Rohr durchs Fenster den Küchenschrank o.ä. abgelöscht haben, muss da die HLF-Truppe einen hochwissenschaftlichen Lehrbuchstandardeinsatz aufbauen, um den gleichen Erfolg zu haben? Ich meine nein.
Und wenn ich ein wasserführendes Fahrzeug heute ersetzen würde, würde ich auch keinen formfesten SA verbauen lassen. Nur bei denen, die ihn noch haben, und ein Ausbau nicht zwingend wegen einer Umrüstung geboten ist, würde ich ihn eben auch in solchen Lagen im Einzelfall (und nicht im Zweifelsfall) einsetzen. Und dieser Fall ist schon sehr klar umrissen (quasi "Kleinbrand im OG in zur Straße gerichtetem Raum, bei dem ich zu faul bin die Kübelspritze zwischendurch mal zu füllen oder ich den AGT die Pumperei ersparen will").
Die Risikoabwägungen darunter, wann ich (auch in Obergeschossen und Gewerbeobjekten) mal nur mit Kleinlöschgerät vorgehen lasse, und nach oben hin wann ich mehr wie einen Trupp zur BBK einsetze, und wann ich einen IA auch mal komplett abbreche, traut man mir ja irgendwo auch zu. Da muss das Szenario hier auch drin sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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