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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gummiwurst beim Innenangriff :-( | 65 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 796862 | ||
Datum | 13.10.2014 16:07 MSG-Nr: [ 796862 ] | 16783 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Diese sind aber so eng umrissen, daß man a priori wohl kaum guten Gewissens alle Bedingungen als sicher erfüllt annehmen kann. Daß man dann a posteriori feststellen mag, daß die Einsatzbedingungen für einen "Innenangriff" mit dem Schnellangriff tatsächlich erfüllt waren, kann dann nur noch eine Rechtfertigung sein aber keine Begründung.Bald kommt wieder die Jahreszeit, wo unzählige deutsche Angriffstrupps quer durch die Republik mit Kübelspritzen/Kleinlöschgeräten unter Atemschutz in Wohnzimmern das vorzeitige Ende des Adventskranzes begießen. Zählt das dann auch zu "No Risk no fun", oder doch eher zu nach Erkundung lageangepasstem Arbeiten? So wird ja auch gerne bei BMA vorgegangen - GF zur Erkundung mit AT mit PA und Kleinlöschgerät - und nicht beeinflussbare Risiken würden mir da auch genügend einfallen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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