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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FA ohne erforderliche FS-Klasse | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796772 | ||
Datum | 10.10.2014 17:46 MSG-Nr: [ 796772 ] | 14415 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Von den Führerscheinklassen wird AFAIK auch kein Unterschied zwischen Zugelassenen und Zulassungsfreien Anhängern gemacht. Anlage 9 FeV: 79 (C1E > 12 000 kg, L 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Zum Vergleich die alte Klasse 3 bzw. in Abgrenzung dazu die Klasse 2: (bis vor kurzem war ich noch der irrigen Meinung, da wären lediglich die zulassungsfreien 25km/h-Anhänger gemeint. Tatsächlich waren unter der Nummer 6 aber alle zulassungsfreien Anhänger aufgezählt...) | ||||
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