Geschrieben von Thorsten H.... 7.490 kg ...
Ich weiß nicht warum sich das durchs Land eingebürgert hat mit den 7,49t. Aus FE Sicht gabs diese Grenze nie. Es waren und sind immer noch 7,5t, welche als Grenze gelten. Das mit den 7,49t ist mW nur ein zulassungstechnisches Konstrukt um der ganzen Fahrtenschreibergeschichte aus dem weg zu gehen, welche eben ab 7,5t greift. Aber mit der Fahrerlaubnis hat dies nichts zu tun.
Wie immer nur meine ganz private Meinung...
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