Hennings Punkt ist die Stützlast: Die Stützlast reduziert die Nutzlast, und das muss sich ausgehen, sonst hast Du mit dem Zugfahrzeug technisch ein Überladungsproblem, rechtlich ein (doppeltes?) FS-Problem: B reicht nicht mehr, brauchst Du also C(1), und mit Anhänger > 750 kg auch E, weil die Wohnwagenlobby die Erleichterungen fürs Hängerziehen nur zur FE Kl. B durchgeboxt hat (man verzeihe mir den Zynismus, aber ich bin genug heikle B-Gespanne gefahren, die ich Otto Normalverbraucher/Lieschen Müller nicht in die Hand drücken würde.. alles rechtlich legal, aber fahrtechnisch "spannend")
Grüsse
Peter
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