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Thema | Grüne wollen mehr Zusammenarbeit der Feuerwehren (NRW) | 46 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796730 | ||
Datum | 10.10.2014 10:18 MSG-Nr: [ 796730 ] | 3870 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Soll und kann der Disponent denn wirklich diese Kontrolle durchführen? Wer ist denn verantwortlich für die Alarmierung eines fachlich in bezug auf das Schadensereignis angemessene Kräfteaufgebot? Der Datenpfleger, der örtliche Kommandant/Wehrführer oder der Leitstellendisponent? Geschrieben von Uwe S. Wenn die Leute, die den Einsatzleitrechner in Ruhe programmieren und mit Daten füttern (und hoffentlich vorher erproben), "Mist" bauen, dann soll der Disponent in einer Stresssituation (*) diese Arbeit kontrollieren und ggf. korrigieren? D.h. es gibt keine Fehler in der Datenversorgung? Wenn bei einem "B2" in einer Gemeinde fünf LFs vorgeschlagen werden und überall sonst 2 LFs, muss der Disponent das so alarmieren? Wenn andersherum bei einem "B5" in einer Gemeinde (entgegen der Regel) nur zwei LFs vorgeschlagen werden, muss der Disponent das auch so alarmieren, obwohl ihm klar ist, dass die vorgeschlagenen Kräfte nicht ausreichend sein werden? Geschrieben von Uwe S. Sorry, das ist so realistisch wie die Annahme dass ABS auch durch den geschickten Fuß des Fahrers ersetzbar ist. Blabla. Danke. Gruß, Stefan | ||||
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