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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | VRW: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch Heute... | 84 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 796626 | ||
Datum | 08.10.2014 16:25 MSG-Nr: [ 796626 ] | 15960 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael T. Ausser du schreibst dazu, dass sie dann nur als Arbeitsgerät bei der Brandbekämpfung eingesetzt wird,Was die Frage aufwirft, ob eine DLK, die z.B. "nur" als Eigenschutz im Sinne von 2. Rettungsweg oder Angriffsweg beim Einfamilienhaus mitfährt, ein Rettungs- oder Arbeitsgerät ist. Wir in RLP haben diese zeitliche Unterscheidung bei der Nutzung der Drehleiter auch. Wäre die DL auch beim Kellerbrand auf dem Land als Rettungsgerät zu sehen, müsste man z.B. über der Eifel noch ein paar davon verteilen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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