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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Retarder - ja oder nein | 18 Beiträge | ||
| Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 796552 | ||
| Datum | 07.10.2014 14:25 MSG-Nr: [ 796552 ] | 3513 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian L. wir möchten ein neues Fahrzeug beschaffen und diskutieren gerade, ob ein Retarder notwendig ist oder nicht. Ich würde das Ziel diskutieren, nicht das Mittel. Ziel: "Das Fahrzeug soll mit X km/h im Y%-Gefälle ohne Betriebsbremse abfahren können." Das sollte auch in der Ausschreibung stehen, und nicht, wie der Hersteller das zu tun hat. So macht das übrigens auch die Feuerwehrnorm, DIN EN 1846-2: Dort wird verlangt, daß ein geländefähiges Feuerwehrfahrzeug ein 17°-Gefälle ohne Betriebsbremse abfahren kann, also 38%. (Ich hege den Verdacht, daß diese Regelung der Norm bei so mancher Fahrzeugabnahme nicht geprüft worden ist.) Zur Orientierung: Das hier sind 40%, wobei es nach Norm aber eine glatte Straße sein darf. Ein geländegängiges Feuerwehrfahrzeug muß dies im 27°-Gefälle können, also 60% ohne Betriebsbremse. Ein TLF 3000 kann entweder geländefähig oder geländegängig ausgeführt werden. Ersteres ist Pflicht, 5.2.1 Das Tanklöschfahrzeug TLF 3000 muss Allradantrieb haben und mindestens der Kraftfahrzeug- Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. zweiteres Kür. Sofern Ihr ein automatisches Getriebe möchtet, spricht einiges für den Retarder. Denn einige Automaten haben die bemerkenswerte Angewohnheit, im steilen Gefälle plötzlich hochzuschalten. Dies liegt daran, daß Sensoren die Gefahr einer Überdrehzehl detektieren, wenn eine Achse in eine Rinne oder dergleichen eintaucht. Die zu hohe Geschwindigkeit wird vom Computer bereits bemerkt, wenn sie nur einige Hundertstelsekunden anhält. Der Computer schützt dann erfolgreich den Motor vor Überdrehzahl, der dadurch eventuell entstehende Fahrzeugverlust fällt unter Kollateralschaden. Bei automatischem Getriebe kann ein Retarder aus diesem Grund empfehlenswert sein, weil er erstens die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses reduziert, und zweitens dafür sorgt, daß das Auto nach dem Hochschalten nicht ganz so schnell davonläuft. Sollte ein für das Fahren auf Waldwegen vorgesehenes TLF 3000 erstens ein automatisches Getriebe und zweitens kein Untersetzungsgetriebe haben, halte ich den Retarder für empfehlenswert. Schlußbemerkung: Eine Wirkvorschrift (Fahrzeug muß X% mit Ykm/h hinunterfahren können) ist auch deshalb sinnvoll, weil in vielen Fällen eine Motorkompressionsbremse statt des Retarders bereits ausreichend ist. Eine Motorkompressionsbremse bremst deutlich besser als eine simple Auspuffklappe, ist billiger als ein Retarder, und ist mit nur geringem Mehrgewicht verbunden. In den USA ist die Motorkompressionsbremse nach Jacobs seit Jahrzehnten üblich, in Europa erst, seit das Patent ausgelaufen ist. Bei Mercedes nennt sich die Jake Brake "High Performance Engine Brake", bei MAN meines Erinnerns EVB, bei Volvo VEB... Mit einer Wirkvorschrift kann man erreichen, daß der Fahrgestellhersteller die billigere und leichtere Lösung wählt, wenn diese für den gewünschten Effekt ausreicht.
Geändert von Hans-Joachim Z. [07.10.14 14:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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