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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVRW: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch Heute...    # 84 Beiträge
AutorJan 8S., Wallenhorst / 796462
Datum05.10.2014 12:50      MSG-Nr: [ 796462 ]20940 x gelesen
Infos:
  • 05.10.14 Bekanntmachung über Auftragsvergabe

  • Wenn du mich schon zitierst: Ich persönlich könnte mir eine ergänzende Einheit mit einem sehr gut ausgebildeten Team durchaus als vorstellen. Das hat aber nix mit dem ursprünglichen Konzept eines VRW zu tun.

    Wenn man sich den BSB durchliest, trifft man auf folgende Aussagen:

    Seite 11:
    Längste Landesstraße: 11km
    Längste Bundesstraße: 14km
    BAB -Zuständigkeit: 2 x 5km

    Seite 34:
    Schutzziel BAB:
    Hilfsfrist für 6 Funktionen mit einem Tanklöschfahrzeug 24/50 und einem Rüstwagen2 auf allen zugewiesenen Autobahnabschnitten in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% (Autobahn 1), spätestens jedochin 15 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 95% (Autobahn 2)

    Seite 35:
    Schutzziel Technischer Hilfeleistungseinsatz (Verkehrsunfall außerhalb BAB):
    Hilfsfrist für 9 Funktionen mit einem Tanklöschfahrzeug 16/25 und einem Rüstwagen 2 in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % (VU mit Person 1) und einem Erreichungsgrad von 95 % in 15 Minuten (VU mit Person 2).

    und:

    Im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden diese abweichenden Schutzzielfestlegungen gewählt, um eine Einheitlichkeit mit dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Olpe herzustellen. Nach diesem Bedarfsplan wird allgemein davon ausgegangen, dass die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle bis zum Eintreffen des Einsatzfahrzeuges am Notfallort in ländlichen Bereichen nicht mehr als 12 Minuten betragen soll. Diese Voraussetzungen werden allgemein als erfüllt angesehen , wenn die Eintreffzeit von 12 Minuten in mindestens 90 von 100 Einsätzen planerisch einge halten werden kann.

    S. 39:
    Schutzziel VU mit Person 1 zu 14% erreicht, Schutzziel VU mit Person 2 zu 71% erreicht.

    S.47: Zukünftige Schutzziele VU:
    Im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden im Brandschutzbedarfsplan aus 2007 die Zielfestlegungen unter Berücksichtigung der Schutzziele des Rettungsdienstbedarfsplanes getroffen. Die Einhaltung einer Hilfsfrist von 12 Minuten in 90 v.H. der Fälle ist rettungs-
    dienstlicher Standard. Die Hilfsfrist von 12 Minuten ist durchaus auch für den Einsatz der Feuerwehr sinnvoll, da im Bereich der technischen Hilfeleistung, soweit Menschenleben in Gefahr sind (z.B. Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person), eine gegenseitige Unterstützung beider Institutionen unverzichtbar ist.
    Als Modellereignis wird ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person in einem PKW angenommen. Zur Befreiung der Person muss ein hydraulischer Rettungssatz zum Einsatz gebracht werden. Die Unfallstellen der letzten Jahrelagen meistens außerhalb des Bereichs,
    der durch die Feuerwehr innerhalb von 8 Minuten erreicht werden konnte. Daher würde eine Änderung des Schutzzieles zu keinem nennenswerten und vor allem auswertbaren Ergebnis führen.
    Die erste Einheit soll mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 12 Minuten an der Einsatzstelle sein. Dieses Ziel soll in 80%
    der Fälle realisiert werden.

    Als taktische Einheit wird hier ein LF (1:5) und ein RW bzw. VRW angegeben.

    S.55:
    Der Erreichungsgrad bei den technischen Hilfeleistungen ist aus dem Grund nicht sehr hoch, da sich die Unfälle häufig an entlegenen Stellen im Ausrückbereich ereignen. Um hier zukünftig schnellstmöglich für den Rettungsdienst eine Versorgungsöffnung am Unfallfahr-
    zeug schaffen zu können, ist die Beschaffung eines Vorausrüstwagens erforderlich.
    Der Vorausrüstwagen wird in der Regel mit einem Gruppenführer besetzt und rückt sobald die Besatzung von drei Einsatzkräften anwesend ist, zur Einsatzstelle aus. Die Ausrüstungdieses Fahrzeugs beinhaltet hydraulische Rettungsgeräte geringeren Umfangs sowie eineüberschaubare Menge an Löschmitteln, sollte das verunfallte Fahrzeug mit der eingeklemmten Person in Brand geraten sein. Weiterer Vorteil eines solchen Fahrzeugs ist, dassdiese auf handelsüblichen geländegängigen Fahrgestellen aufgebaut werden und somit
    wesentlich wendiger innerhalb des Stadtverkehrs sind und als Führungsfahrzeug im Wintergenutzt werden können. Ebenfalls könnten kleinere Hilfeleistungen oder Amtshilfen mit dem Fahrzeug durchgeführt werden.


    Zusammenfassung:
    Die Hilfsfrist bei Verkehrsunfällen außerhalb der BAB wird nicht eingehalten: Nur 14 % in 12 Minuten und 71% in 15 Minuten - der Rettungsdienst soll nach 12 Minuten eintreffen (in 90% der Fälle). Kurz: die FW trifft erst 3 Minuten nach dem Rettungsdienst ein.

    Wobei der Rettungsdienst seine eigenen Probleme hat

    Hier wäre es interessant, das tatsächliche Delta zw. Eintreffen FW und RD zu erfahren.

    Als adäquates Mittel zur Verbesserung (genauer: Schaffung einer Zugangsöffnung, Brandbekämpfung) der Hilfsfrist soll ein VRW beschafft werden.

    Das ist anhand der Zahlen konsequent, aber wirft auch durchaus einige Fragen auf.

    Gibt es wirklich ein so großes Delta zw. Eintreffen FW und RW? Was wäre doe konsequenz, wenn jetzt die FW immer eher da ist?

    Ist es taktisch wirklich klug, sprich ist eine Zugangsöffnung oder Brandbekämpfung wirklich den Aufwand und die Nachteile wert?

    (Übertragen auf den Brandschutzbereich hieße das, das man die DLK ja auch als erstes Fahrzeug fahren lassen könnte, der Truppführer kann ja unter Atemschutz schon mal VEIS machen...)

    Grüße, Jan

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