1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Welche Funktion genau meinst du? Den "Sprecher der Feuerwehr" gibt es in NRW (§ 11 II FSHG), der vertritt die Interessen der Ehrenamtlichen dem Gesetzeslaut nach gegenüber dem Leiter der BF, und nicht direkt gegenüber dem Träger/Dienstherrn.
In RLP gibt es den sog. "Feuerwehrobmann", dessen Existenz im § 13 IX LBKG geregelt ist (aber auch nur die, kein Wahlverfahren, keine Zuständigkeiten außer "Interessenvertretung").
Ohne Hauptamt in der Kommune ist ein solcher Sprecher allerdings ohne Rechtsgrundlage, und damit ist es Sache der jeweiligen Feuerwehr und Kommune, was dieser "Sprecher" macht, wie er gewählt/bestimmt wird, wie man ihn nennt, wie ernst ihn der Dienstherr nimmt...
Mir ist ein solcher Sprecher in RLP, der in einer reinen FF über intern agierende Mannschaftssprecher hinaus und quasi an der Wehrleitung vorbei gegenüber dem Dienstherrn als Interessenvertreter auftritt, nicht bekannt. Diese Interessenvertretung gegenüber dem Dienstherrn ist letztenendes ja auch ein Grund dafür, dass wir unsere Wehrleiter/-führer mit Verfallsdatum wählen müssen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [02.10.14 18:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |