Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Keine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-( | 60 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 795913 |
Datum | 24.09.2014 17:33 MSG-Nr: [ 795913 ] | 8335 x gelesen |
Infos: | 07.07.14 Gro%C3%9Fschirma 07.07.14 Feuerwehr Großschirma 07.07.14 Großschirma: Ortschef lehnt Sonderrecht für Feuerwehr ab
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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Technisches Hilfswerk
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2. Brandbekämpfung
Technisches Hilfswerk
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2. Brandbekämpfung
Technisches Hilfswerk
Guten Tag
Geschrieben von Sebastian K.
Dann hättest du, neben sicher ein paar Beispielen wo das gut funktioniert, einige kleine Kommunen/Verwaltungen, wo die angesprochenen Probleme (Personalanzahl und Feuerwehrtauglichkeit) auch langfristig nicht sonderlich abnehmen werden, und viele große, wo große und mitarbeiterstarke Verwaltungen ein großes Gebiet verwaltungsmäßig abdecken -
" Hier " ein Beispiel in diese Richtung einer Bundesbehörde.
BBK und THW stellen ihre Mitarbeiter für den Einsatz bei der Bonner Feuerwehr frei
Seit einigen Jahren wird die Feuerwehr Bonn durch Mitarbeiter von BBK und THW bei ihren Einsätzen unterstützt. Die fünf Einsatzkräfte und zwei Technischen Fachberater Feuerwehr aus den Bonner Bundesbehörden sind freiwillige Feuerwehrkräfte. Als Tagesalarmbereitschaft rückten sie z. B. zu einem Gefahrgutunfall an der Universitätsklinik Bonn aus sowie zu mehreren Brandeinsätzen im Stadtbezirk Hardtberg.[...]Bei Einsätzen in unmittelbarer Nähe der Behörden in Lengsdorf und Duisdorf können die Mitarbeiter von BBK und THW aktiv mithelfen. Ein eigenes Fahrzeug, ein Ford S-Max, wurde Ihnen von der Bonner Feuerwehr bereitgestellt. So können die Behördenmitarbeiter im Notfall lageabhängig direkt vom Arbeitsplatz zum Einsatzort oder zunächst zu einem Standort der Freiwilligen Feuerwehr fahren.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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