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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen795820
Datum22.09.2014 18:40      MSG-Nr: [ 795820 ]6190 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Geschrieben von Alexander W.Atemschutzgeräte werden imho halbjährlich* geprüft

    nein beim Atemschutzgerät: Kurzprüfung aller Funktionen bei jeder Inbetriebnahme, die Beaufschlagung des Gasmessgerätes mit Prüfgas gehört mit zur Kurzprüfung des Messgerätes. Was du hier verwechselst ist die Wartung . Hier gibt es auch eine halbjährliche Frist des Gasmessgerätes.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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