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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Prüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 023 | 26 Beiträge | ||
| Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 795820 | ||
| Datum | 22.09.2014 18:40 MSG-Nr: [ 795820 ] | 6190 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Alexander W. Atemschutzgeräte werden imho halbjährlich* geprüft nein beim Atemschutzgerät: Kurzprüfung aller Funktionen bei jeder Inbetriebnahme, die Beaufschlagung des Gasmessgerätes mit Prüfgas gehört mit zur Kurzprüfung des Messgerätes. Was du hier verwechselst ist die Wartung . Hier gibt es auch eine halbjährliche Frist des Gasmessgerätes. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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