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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen795810
Datum22.09.2014 14:01      MSG-Nr: [ 795810 ]6359 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Geschrieben von Hans Christian S.bei Atemschutzgeräten, Masken, etc. ist es inzwischen selbstverständlich diese regelmäßig zu prüfen, auch wenn sie fast immer i.O.

    Auch hier nochmal: Ich zweifel die prinzipielle Notwendigkeit der Prüfung doch überhaupt nicht ab!
    Die Atemschutzgeräte werden (bei Nicht-Nutzung) halbjährlich geprüft, ist dir deine Gesundheit so wenig wert, dass du sie nicht auch wöchentlich prüfen möchtest?
    Es ging mir rein um die Prüffristen der Messgeräte, die meinem Bauchgefühl* nach etwas länger sein dürften, mehr nicht. Das wollte ich mal diskutieren, um einen Meinungsquerschnitt zu bekommen. Den habe ich ja jetzt ;)



    *und ein bisschen Erfahrung für Gassensoren konnte ich in meiner Tätigkeit an der Uni in den letzten Jahren schon sammeln ;)

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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