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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaMobile Basisstation Niedersachsen41 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz795744
Datum19.09.2014 19:37      MSG-Nr: [ 795744 ]6287 x gelesen

Geschrieben von Jürgen W.Die technischen Vorgaben wurden von der AG TBZ und dem EP29 festgelegt. Da diese Vorgaben bislang aber noch von keinem Hersteller/Entwickler erfüllt werden konnten, kann es sich bei den z. Zt. bestehenden Varianten eben auch nur um Übergangslösungen handeln.

Kurzum: Die verantwortlichen Personen auf Staatsseite sind weltfremde Beamte die eine Goldrandlösung verlangen, die so aktuell nicht marktverfügbar ist und offensichtlich auf absehbare Zeit auch nicht marktverfügbar sein wird da diese Aussagen zu den mobilen Stationen so ja immer wieder in den letzten Jahren wiederholt wurden in diesem Forum.

Oder habe ich das falsch verstanden?


Geschrieben von Jürgen W.Die Aussagen, dass diese Anlagen neu nicht mehr zugelassen werden können und zudem auch für denTransport teildemontiert werden müssen, kommen von EADS/Airbus.

Es gibt ja fast nichts, was man nicht mit Ausnahmegenehmigung oder im "Graubereich" betreiben könnte. Da wäre es dann interessant zu wissen, wer diese Aussage bei EADS getroffen hat. Denn es kommt öfters mal vor, daß die Bereiche "Technik", "Vertrieb" und "Aftersales" verschiedene Ansichten zur gleichen Thematik haben im gleichen Unternehmen.

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