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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorJens8 S.8, Syke / Niedersachsen795680
Datum18.09.2014 17:59      MSG-Nr: [ 795680 ]7011 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Dem kann ich nur zustimmen.
    Wir sind Teileinheit der Fachgruppe Messen des Landkreises.
    Bei uns wird, seid die Verordnung raus ist - daher übrigens bindend - so verfahren.
    Bisher haben wir festgestellt, das diese Vorgehensweise absolut problemlos machbar ist.
    Die Prüfung ist innerhalb von gut 10 Minuten durchführbar.

    - Gerät einschalten, nachdem die Betriebsbereitschaft signalisiert ist mit Prüfgas beaufschlagen, die Messwerte ablesen, die Daten in ein vorgefertigtes Protokoll eintragen - fertig.

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