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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen795676
Datum18.09.2014 16:05      MSG-Nr: [ 795676 ]7267 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Geschrieben von Jens S.ie Probleme fangen dann richtig an, wenn es zu einem Unfall kommt weil z.B. ein Sensor ausgefallen ist und die Messung entsprechend in die Hose geht.
    Dann wird die FUK oder besser noch die Staatsanwaltschaft als erstes nach den Prüfungen (Prüfprotokolle) fragen, sollte dann seitens der Feuerwehr (Einsatzleiter) nur ein Schulterzucken kommen wird es heikel.


    Die prinzipielle Notwendigkeit einer Prüfung möchte ich nicht in Frage stellen, auch wenn die Prüfgasmessung bei Feuerwehrs bisher sicherlich selten sein dürfte. Aber das Intervall von vier Wochen für eine "Anzeigentest mit Prüfgas" halte ich doch für etwas übertrieben.

    Welche Sensoren ändern sich denn typischerweise in diesem Intervall so stark, dass das schlechte Ergebnis wirklich ausschlaggebend (gefährlich) ist, aber gleichzeitig so wenig, dass es bei einem einfach Funktionstest des Geräts nicht auffällt? Ich halte das für eine sehr schmales Fenster, bin aber gerne lernwillig...

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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