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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorJens8 S.8, Syke / Niedersachsen795675
Datum18.09.2014 15:30      MSG-Nr: [ 795675 ]7279 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Moin,
    die Probleme fangen dann richtig an, wenn es zu einem Unfall kommt weil z.B. ein Sensor ausgefallen ist und die Messung entsprechend in die Hose geht.
    Dann wird die FUK oder besser noch die Staatsanwaltschaft als erstes nach den Prüfungen (Prüfprotokolle) fragen, sollte dann seitens der Feuerwehr (Einsatzleiter) nur ein Schulterzucken kommen wird es heikel.

    Gruß
    Jens

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    Prüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 023 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt