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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer führt bei einer Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamt und Hauptamt NRW | 5 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 795633 | ||
Datum | 17.09.2014 20:41 MSG-Nr: [ 795633 ] | 3449 x gelesen | ||
Hallo Steffen, Geschrieben von Steffen L. und beim derzeitigen Wachleiter herrscht die Meinung vor, dass er Chef der Hauptamtlichen Kräfte nach dem Bürgermeister ist und der Wehrführer parallel dazu nur für die ehrenamtlichen Kräfte steht. Mit außnahme des Einsatzfalles. Die Feuerwehren die ich in Bayern mit dieser Konstellation kenne, regeln das auch genau so. In der Regel erstellt die Stadt ja auch eine Arbeitsplatzbeschreibung, ein Organigramm oder sowas in der Richtung, in dem der Leiter der Hauptamtlichen Wache fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter der hauptamtlichen Kräfte ist. Somit sagt er auch wer was macht, wie das Ganze organisiert wird, welche Arbeitskleidung getragen wird und wann einer Urlaub hat, etc. Geschrieben von Steffen L. Werkstätten usw. beim Wachleiter anfragen und sich der Struktur der Wache unterordnen und nicht gestalten Das ist aber auch bei jeder Berufsfeuerwehr der Fall. Der Einsatzleiter kann im Einsatz alle unterstellten Einsatzkräfte befehligen, außerhalb der Einsatzleitertätigkeit kann er aber nicht einfach auf eine Wache fahren oder in eine andere Abteilung gehen und dort seine Ideen umsetzen. Geschrieben von Steffen L. Meiner Meinung nach ist das nicht so nicht Richtig und der Wachleiter und Hauptamtlichen Kräfte sind unter dem Wehrführer anzusiedeln leider Ich kenne euer Brandschutzgesetz nicht, gehe aber davon aus, dass außerhalb des Einsatz die Organisation und das Unterstellungsverhältnis von hauptamtlichen Kräften nicht geregelt ist. Letzendlich ist es auch Aufgabe der Stadt, wie auch in allen anderen Abteilungen, festzulegen, wer wem etwas zu sagen hat. Dafür braucht es m.E. auch keinen expliziten Passus im Gesetz. Mich würde es aber ehrlich gesagt sehr wundern, wenn man einen Leiter der hauptamtlichen Wache bestimmt, der dann keine Personalverantwortung und Weisungsbefugnis gegenüber der hauptamtlichen Wache hat. Dann kann man sich diese "Führungs"kraft auch sparen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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