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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft der Leiter hauptamtlich besetzter Feuerwachen in Nordrhein-Westfalen.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer führt bei einer Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamt und Hauptamt NRW5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.795515
Datum16.09.2014 11:23      MSG-Nr: [ 795515 ]4725 x gelesen

Geschrieben von Steffen L.Meiner Meinung nach ist das nicht so nicht Richtig und der Wachleiter und Hauptamtlichen Kräfte sind unter dem Wehrführer anzusiedeln leider erschließt sich mir das nicht endgültig wenn ich im FSHG oder LOV nachlese.
Frage doch mal bei der AGHF-NRW nach.

Und achja, Du musst Dich bezüglich Deines Vornamens noch kurz entscheiden. Entweder "Björn", wie in der E-Mailadresse oder "Steffen" wie beim Namen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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