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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaRückforderungen nach Beschaffungen39 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795155
Datum10.09.2014 09:49      MSG-Nr: [ 795155 ]7999 x gelesen

Geschrieben von Florian B.IMO sehr lustig, zumal ja immer gerne der Satz kommt "da passiert eh nie was".Das RPA hat mitgespielt, die anderen Wettbewerber sich nicht beschwert, und am Ende wird ein Vergleich geschlossen, wonach nur 25% (und bei anderen Kommunen gar 15%?) der Zuschüsse zurückgefordert werden. Und diese zurückgeforderten Mittel wandern wieder in genau den gleichen Topf, ob das auch eine "Einsparung" in der Kreiskasse bedeuten kann oder ob die Mittel zwangsläufig wieder bei anderen Beschaffungen auszuschütten sind, müsste ich mir genauer ansehen.
Insgesamt macht das aber auf mich den Eindruck, als wenn man sich von "nichts passiert" soweit gar nicht entfernt hat.
Und da die Vergabeverfahren auf den Wettbewerb ausgerichtet sind, und nur untergeordnet auf Einsparungen öffentlicher Mittel, können diese Beschaffungen unterm Strich trotz der Rückforderung für die Kommunen immer noch "günstiger" sein. Natürlich rechtfertigt das keine Rechtsverstöße, aber auch hier ist man rein zahlenmäßig an "nichts passiert" wohl auch noch sehr nah dran, vermutlich hat man immer noch gespart.

Welches BVG-Urteil ist mit dem Hinweis im letzten Absatz gemeint (aus 2013)?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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