Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Großräschen (BB) / Kamenz (SN) / Brandenburg / Sachsen | 794523 |
Datum | 28.08.2014 10:42 MSG-Nr: [ 794523 ] | 13574 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vormals Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), ist eine zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
Technische Einsatzleitung
Einsatzleitwagen
Technische Einsatzleitung
Geschrieben von ---Steffen W.--- Das widerspricht allerdings dem Führungsgrundsatz "Führen von Vorne", der ja durchaus ein sehr wichtiger Baustein des "Deutschen Führungsmodells" ist, wie es durch das Militär geschaffen und weiterentwickelt wurde und an dem sich alle weiteren Organisationen (Polizei, Feuerwehr, THW,...) orientiert und angelehnt haben.
Dies hat z.B. den Nachteil, daß dem Führungspersonal der direkte Einblick in die Einsatzstellen verwehrt ist und auf plötzliche / unerwartete Lageänderungen nur verzögert reagiert werden kann. Das kann dann durchaus einige "interessante" Effekte ergeben. Nicht umsonst bildet man beispielsweise in der Bundeswehr nach den entsprechenden Vorschriften schon auf relativ niedrigen Ebenen mindestens zwei "Befehlsstände", einmal den Hauptgefechtsstand sowie eine bewegliche Befehlsstelle die sich entsprechend mobil weiter vorn befinden sollte, ein Reservegefechtsstand dürfte im Bereich Feuerwehr vernachlässigbar sein, da wäre die Schichtfähigkeit wesentlich wichtiger.
Übertragen auf Feuerwehrverhältnisse bedeutet das z.B., daß man einen ELW1 direkt am Schadensort als Teil eines Führungsstabes einsetzt und den Hauptteil dann in festen Räumlichkeiten unterbringt. Manche Führungsgrundgebiete (z.B. S3 und S4) brauchen mehr Beweglichkeit und direkte Einblicke in die Lage als andere (z.B. S6). Das erfordert aber sehr viel Disziplin und Übung / Verständnis von Führung.
Der in der Führungsstufe D eingesetzte Führungsstab oder die Führungsgruppe in einer ortsfesten Befehlsstelle muss (besser: sollte) eben nicht an der Einsatzstelle verheizt werden. Führungsstufe D bedeutet unter anderem auch, dass der Landkreis / die kreisfreie Stadt bei einer ausufernden Großschadenslage (GSL) bzw. im Katastrophenfall (K-Fall) die Führung übernimmt. Der PGV (Politisch Gesamtverantwortlicher) ist nun nicht mehr der Bürgermeister der Gemeinde, sondern der Landrat / Oberbürgermeister. An dieser Stelle sollte jedoch beachtet werden, dass die Bundesländer hier verschiedene Definitionen von GSL und K-Fall haben. Beispielsweise habe ich an der AKNZ in diesem Jahr erfahren, dass NRW den Begriff der Katastrophe nicht kennt.
Der Führungsstab bzw. die Führungsgruppe als OTK (Operativ-Taktische Komponente) ist in einer ortsfesten Befehlsstelle unterzubringen. Diese OTK führt abhängig von der Lage 2-5 Abschnitte (Punktlage) oder 2-5 TEL (Flächenlage). Die eingesetzten Personen im Führungsstab haben sich auf die Lagemeldungen aus den Abschnitten/TEL zu verlassen und sollen distanziert und somit empfindungsneutral diese Informationen sammeln, auswerten, beurteilen und entsprechende Entscheidungen an die Abschnitte/TEL weiterleiten. Die Abschnitte/TEL reagieren auf Gefahr im Verzug bzw. plötzliche Lageänderungen dennoch eigenständig, müssen dies jedoch natürlich melden. Ein "Führen von Vorne" ist bei diesen Lagen, welche der Führungsstufe D benötigen, kontraproduktiv.
Bei einer Punktlage wäre es im Prinzip auch denkbar als Führungsgruppe in der Führungsstufe D vor Ort in einem ELW 2 zu wirken, um die 2-5-Regel einzuhalten. Ansonsten müsste man vor Ort eine weitere Zwischenführungsebene in Form einer TEL einsetzen, welche lediglich als Durchlauferhitzer dient. (Durchlauferhitzer-Situation: siehe Folie 9)
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |