Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Großräschen (BB) / Kamenz (SN) / Brandenburg / Sachsen | 794517 |
Datum | 28.08.2014 09:53 MSG-Nr: [ 794517 ] | 13433 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von ---Uwe S.--- Gegenfrage: Bezieht sich diese Frage auf eigenes Personal aus der eigenen Verwaltung? Es wäre ja durchaus denkbar, entsprechend ausgebildetes Personal aus der "Nachbarschaft" auszuleihen. (Ich postuliere mal, dass man sich untereinander kennt und hilfsbereit ist und dass bei echter Flächenlage vom Typ Hochwasser auch Hilfe aus weiter entfernten Bereichen geholt werden kann.)
Die Frage bezieht sich nicht nur auf das vorhandene Personal der OTK, sondern auch auf die Vorhaltung und Ausstattung von entsprechend eingerichteten Stabsräumen.
Bei Kreisfreien Städten mit einer BF mag dies wohl weniger ein Problem darstellen, bei Landkreisen mit einem sehr ländlichen Flair und FF hingegen schon. Es gibt jedoch auch Landkreise, die (aufgrund einer entsprechenden Gefährdungslage und Erfahrung - z.B. 3 Jahrhunderthochwasser in 10 Jahren) einen Stabsraum ständig vorhalten und der außer zu Übungen und im Ernstfall nicht genutzt wird. Da wäre es mal interessant, den Anteil dieser Landkreise zu kennen.
Dass Personal aus anderen Landkreisen/kreisfreien Städten als Bestandteil der interkommunalen Zusammenarbeit zum Einsatz kommen kann, ist unbestritten - jedoch auch nur möglich, wenn diese Ressourcen ebenfalls zeitnah verfügbar sind. Bei einer größeren Flächenlage wird das schon ein bisschen schwierig.
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |