Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 794506 |
Datum | 28.08.2014 08:53 MSG-Nr: [ 794506 ] | 13481 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Einsatzleiter
Geschrieben von Sebastian K.Gerade deswegen finde ich diese Zwitterlösung unglücklich. Ich weiß nicht, inwiefern dort z.B. MTF entsprechend gerüstet sind oder überörtlich unterstützt wird, aber wenn du den ELW2 als solchen brauchst, hast du oft auch Abschnitte, die ein eigenes Führungsmittel (wie den ELW1) auslasten können. Hier hast du eine Ersatznotrufannahmestelle, die ELW2 spielt, und darunter, so scheint es, eben direkt Motorhaubenführung.
Ich kenne die Fahrzeugaufstellung in Worms nicht konkret, da müsste ich mich mal mit einem alten Kommilitonen von mir ins Benehmen setzen. Fakt ist, das gerade für eine saubere Abschnittsarbeit häufig ELW1 in Gebietskörperschaften fehlen.
Im Kreis Düren haben wir hierzu einige ELW1 verschiedener Komunen und Organisation als sog. "vorgeplante Abschnitts-ELW" definiert. BEi einer entsprechenden Lage kann der EL diese anfordern und aht neben dem ELW3 des Kreises für die Führungsstufe C dann halt auch problemlos 5 ELW1 für die einzelnen Abschnitte zur Verfügung.
Die Abschnitts-ELW kommen logischerweise aus Kommunen die in dem jeweiligen Einsatzszenario sonst nicht involviert sind.
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |