Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 794504 |
Datum | 28.08.2014 08:24 MSG-Nr: [ 794504 ] | 13597 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Geschrieben von Carsten S.Worms ist eine kreisfreie Stadt und hat m.E. sicherlich den Bedarf auch einmal eine Führungsstufe C "auf der Straße" mit einem ELWxy darzustellen. Gerade deswegen finde ich diese Zwitterlösung unglücklich. Ich weiß nicht, inwiefern dort z.B. MTF entsprechend gerüstet sind oder überörtlich unterstützt wird, aber wenn du den ELW2 als solchen brauchst, hast du oft auch Abschnitte, die ein eigenes Führungsmittel (wie den ELW1) auslasten können. Hier hast du eine Ersatznotrufannahmestelle, die ELW2 spielt, und darunter, so scheint es, eben direkt Motorhaubenführung.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |