Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Großräschen (BB) / Kamenz (SN) / Brandenburg / Sachsen | 794459 |
Datum | 27.08.2014 16:46 MSG-Nr: [ 794459 ] | 14470 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 ELW 1 Einsatztaktischer Anspruch an Raumaufteilung, Kommunikationsausstattung und deren Umsetzung 22.03.17 Einteilung ELW 1 - 3 27.08.14 LFS BaWü: Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen
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Einsatzleitwagen
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Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von ---Sebastian K.--- Rein kommunikationstechnisch dürfte das die Mehrzahl aktuell beschaffter ELW 1 hinbekommen, wenn man mal von den Besprechungsräumen absieht bzw. diese in Gebäude, andere Fahrzeuge oder notfalls den freien Himmel verlagert. Entsprechende TK-Anlagen z.B. sind doch mittlerweile Standard. Als Einzelbeispiele für solche Fahrzeuge hätte ich z.B. diesen im Angebot, der mittlerweile vom Rufnamen her als ELW 2 läuft, allerdings aus einer ELW 1-Beschaffung entstanden ist. Darunter gibt es dort m.W. nur KdoW.
Auch dieser ELW scheint explizit zu höherem berufen. Die Bezeichnung "ELW 1,5" scheint schon salonfähig zu sein... Auch hier findet man im Fuhrpark an Führungsmitteln ansonsten noch einen KdoW.
Selbst mit diesen Fahrzeugen wird man wohl kaum in der Lage sein, eine Führungsstufe D zu bewerkstelligen. Das ist nur mit den nicht mehr DIN-genormten ELW 3 (z.B. Dortmund, Berlin, Düsseldorf, Köln, ...) möglich. Wie sinnvoll der Einsatz solcher Fahrzeuge ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wie Carsten S. schon ausgeführt hat, gehören zum Personal des Stabes mindestens 12 feste Funktionen (ohne Sachbearbeiter, Fachberater, Verbindungspersonen) im Besprechungsraum sowie 4 feste Funktionen (Funker, Nachweisführung) in der Fernmeldebetriebsstelle. Bei einem vollbesetzten Stab nach Führungsstufe D (ein entsprechend gravierendes Ereignis vorausgesetzt) kann man locker von mindestens 20 Funktionen ohne Fachberater und Verbindungspersonen ausgehen, wenn man einigen Sachgebietsleitern noch Sachbearbeiter zur Unterstützung zur Verfügung stellt.
Es kommt auch nicht von ungefähr, dass in der FwDV 100 folgendes steht:
Einer ortsfesten Befehlsstelle ist der Vorrang zu geben. Sie empfiehlt sich vor allem für größere Einsatzleitungen und bei absehbar längerer Einsatzdauer. Ortsfeste Befehlsstellen können in geeigneten Räumlichkeiten an der Einsatzstelle eingerichtet werden. Bei weiträumigen Schadengebieten ist eine Einsatzleitung als ortsfeste Befehlsstelle bei der zuständigen Leitstelle oder Verwaltung einzurichten.
Das Problem bei einer provisorisch eingerichteten ortsfesten Befehlsstelle ist u.a. auch die fehlende Ausstattung der Räumlichkeiten. Da ist die Nutzung des (hoffentlich) im Landkreis / in der kreisfreien Stadt vorgehaltenen sowie entsprechend eingerichteten Stabsraum für die Führungsstufe D doch viel praktikabler - natürlich immer in Abhängigkeit von der entsprechenden Lage und der Lageentwicklung. (Punkt-/Flächenlage)
Wobei das wohl auch so eine interessante Frage wäre - wie viele Landkreise / kreisfreie Städte können überhaupt Führungsstufe D abbilden?
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| 27.08.2014 08:53 |
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Cars7ten7 S.7, Linnich Kooperationsvertrag THW - Feuerwehr in Sulzbach / Saar | |