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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 794121 | ||
Datum | 21.08.2014 11:39 MSG-Nr: [ 794121 ] | 3115 x gelesen | ||
jein. Natürlich war es während der Arbeitszeit als Ersthelfer und deshalb gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur für Arbeitsunfälle, und ein solcher wird hier nicht vorliegen. Eine ggf. bestehende Zusatzversicherung für die Feuerwehr könnte auch solche Ereignisse abdecken. Da es aber nicht während der Arbeitszeit als Feuerwehr passiert ist, wird die Zusatzversicherung vermutlich ebenfalls nicht leisten. Allerdings beruht die Zusatzversicherung auf dem Vertragsrecht. Da wäre es theoretisch möglich, daß es auch eine Klausel für solche Fälle gibt. Oder dass die Versicherung auch ohne Rechtspflicht aus Kulanz leistet. | ||||
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