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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Konflikt PA-Hersteller-PA-Halter im Mannschaftsraum-StVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8A., Oberwesel / Rheinland-Pfalz | 793896 | ||
Datum | 17.08.2014 15:32 MSG-Nr: [ 793896 ] | 3916 x gelesen | ||
Hallo Jan, ja stimmt aber ich muss dazu noch ergänzen: "Wir beabsichtigen eigentlich" unsere beiden Trupps während der Fahrt komplett ausrüsten zu lassen. Zugegeben dies ist einsatzmäßig eher selten der Fall, jedoch ist es doch schon einen Gedanken wert den Wassertrupp bei beispielsweise einem Wohnungsbrand direkt ausrüsten zu lassen und um so schneller als Rettungstrupp einsatzbereit zu Verfügung zu haben. Unser Konzept dass wir diesbezüglich dort am Ausarbeiten sind, wäre aber nochmal einen Extrablog wert und wir kämen hier von der Thematik ab. Fakt ist doch: Wenn ich die Möglichkeit zum Ausrüsten habe, sollte ich diese doch auch uneingeschränkt nutzen können. Tja, und wie macht man dann es bei einer DLK mit entsprechenden Sitz? Oder bei Fahrzeugen, bei welchen der Fahrzeugführer über einen eingebauten PA im Sitz verfügt? Ist doch das Gleiche und doch gar nicht mehr zu selten. Übrigens zum Thema "Anschnall Laune" gebe ich Dir vollkommen recht. Aber genau jetzt sehe ich mit dem neuen Fahrzeug und daraus resultierender neuer Taktik dies zumindest wieder etwas in den Griff zu bekommen... :0) Danke für Deinen Beitrag Grüße Christian | ||||
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