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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793673 | ||
Datum | 12.08.2014 18:41 MSG-Nr: [ 793673 ] | 1688 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Heinrich B. Das sieht bei unseren gefilmten Einsatzfahrten anders aus (hoffentlich!). Wo ist da der Unterschied zwischen der Dashcam und dem Einsatzfahrtenfilmer der vor der Feuerwache "lauert"? Rechtlich sehe ich da keine Unterschied. Wobei sich die Rechtsprechung rund um die Dashcams jetzt erst "entwickelt". Ich kann mir da schon gut vorstellen das sich die Rechtslage in Zukunft erst noch herauskristalisiert. Aber ich bleib dabei: Bilder und Videos von Autos in denen das jeweilige Kfz-Kennzeichen lesbar sind können veröffentlich werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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