alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung    # 74 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen793627
Datum12.08.2014 07:46      MSG-Nr: [ 793627 ]20822 x gelesen

Moin,

mir geht es gar nicht um diesen speziellen Fall - du hast ja auch weiter vorne geschrieben, dass das generell für Dich gilt. Letztlich bist du aufgrund der Anordnungen, die die Sondersignale treffen, erstmal in der Pflicht. Dazu muss Dich kein Polizeibeamter auffordern, das ergibt sich aus der StVO. Du bist ebenso in der Pflicht, auf den restlichen Verkehr zu achten, auch wenn du an der Ampel stehst. Also musst du dafür sorgen, dass du Sondersignale wahrnehmen kannst.

Am Ende kannst du das auslegen wie du willst und sicher auch versuchen, "zurückzuschlagen". Das ist deine Sache - wenn du ein Einsatzfahrzeug behinderst ist das eine Ordnungswidrigkeit, gegen das entsprechende Ordnungsgeld kannst du Rechtsmittel einlegen. Aus meinen praktischen Erfahrungen in der Vergangenheit (Anzeigen gegen einige Verkehrsteilnehmer, die Rettungsmittel auf der Einsatzfahrt behindert haben) schlägt eher das zurück auf den, der die Rechtsmittel einlegt. Im Einfachsten fall wird es nur teurer...

Aber, naja, ich wünsche Dir mit dieser Haltung viel Spaß...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.125


Einsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt