Geschrieben von Michael W.
Sofern der nicht gerade bei rot quer über die Kreuzung fährt sondern lediglich über den Haltebalken rechts ran, bekommt der maximal 10,-. Und auch die dürften schnell abzuwenden sein, wenn der Grund des überfahrens angegeben wird.
Die 10 sind wohl meistens die Strafe dafür, wenn ein Polizist eine Rotlichtkontrolle macht. Das ist sehr günstig ist hier aber belanglos. der Polizist ist vor Ort und kennt die gesamtsituation. Meine Erfahrungen mit den Knöllcheneintreibern aus dem Büro ist allerdings, das die Hib und Stichfeste Beweise haben wollen. Beispielsweise die Zeugenaussage des Blaulichtfahrers. Zeugenaussagen anderer halte ich für unwahrscheinlich, das diese gewürdigt werden unterhalb einer Gerichtsverhandung. Könnte ja schließlich jeder kommen.
Und ich stelle mir nur vor, wie ich 2 Wochen nach dem Vorfall noch wissen soll, wer da hinter mir stand. Das ist unrealistisch da noch einen Plan von zu haben. Wenn dann vieleicht noch der Job dran hängt...
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