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Strafgesetzbuch
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung74 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg793585
Datum11.08.2014 14:29      MSG-Nr: [ 793585 ]21075 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Harald S.Das kannst knicken, denn Ihr seid nicht alleine:
Die Mehrzahl Leitstellen und das "sollten" in meinem Post wurde gelesen? Beschreibt beim lesen das keine 100% Absicherung so zu regeln ist.

Geschrieben von Harald S.Nur mal zur Erinnerung, was der Fahrer riskiert, wenn er über den Haltebalken fährt:
Geschrieben von http://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren (ohne Gefährdung, ohne Sachbeschädigung)
200 + 2 Punkte + 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Letztendlich kommt man also darauf das der Fahrer all das abzuwägen hat ohne sich eben an seine Pflicht "unverzüglich freie Bahn zu schaffen" halten zu müssen. Natürlich auch eine Einstellung sich aus eigenem gut düncken nicht an andere Regelungen zu halten. Da kommen wir definitiv nicht zusammen.
Ich wiederhole es gerne nochmals. Bin auch schon über den Haltebalken gerollt und hab kein Knöllchen bekommen. Über den Haltebalken zu rollen und dann stehen zu bleiben hat rein garnichts mit überfahren einer roten Ampel zu tun. Die Haltebalken sind entsprechend zurückgesetzt. Fährst Du in die Sichtlinie oder den Querverkehr ein sieht das anderst aus. Daher gabs bei mir und anderen die mir sowas schonmal erzählt haben wohl kein Knöllchen.

Jeder darf gerne am Haltebalken stehen bleiben wenn er das möchte und muss dann mit eventuell anderen Konsequenzen rechnen. Ich persönlich werde auch weiterhin diesen Überfahren ohne den Querverkehr, Fußgänger etc. bewußt zu gefährden um dem Einsatzfahrzeug "unverzüglich freie Bahn" zu schaffen.

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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