...Weder dem Ehemann noch der Wirtin könnten etwaige Fehler beim Einbau oder beim Betrieb des Pizzaofens als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, urteilte dagegen nun das Oberlandesgericht. "Bei dieser rechtlichen Einschätzung spielte eine wesentliche Rolle, dass mindestens ein, wahrscheinlich zwei Bezirksschornsteinfeger den Ofen gesehen haben", so Bender. Wenn aber selbst den Experten keine Mängel aufgefallen sind, könne dies erst recht nicht von einem Laien verlangt werden.
Das aktuelle Urteil liegt auf einer Linie mit einer anderen Entscheidung des Oberlandesgerichts. Ein Porschefahrer, der auf einer genehmigten Privatfahrt auf dem Hockenheimring einen Unfall hatte, konnte sich ebenfalls mit Erfolg gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wehren. Sein Argument: Auch Rennprofis würden ab und zu aus dieser Kurve geschleudert. Die Gefahr, die nicht einmal der Profi sofort bemerkt, könne daher auch keinem Amateur zur Last gelegt werden...
Die Argumentation ist ja mal interessant. Ist das Urteil im Volltext irgendwo veröffentlicht?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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