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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung ![]() | 74 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8W., Braunschweig / Niedersachsen | 793375 | ||
Datum | 08.08.2014 07:13 MSG-Nr: [ 793375 ] | 22421 x gelesen | ||
*LOL* Abgesehen dafür, dass die rechtlichen Grundlagen fehlen, würde nur eines passieren: Wir machen uns lächerlich. Wenn jedem Verkehrsteilnehmer eine Anzeige blüht, der beim Eintreffen eines Einsatzfahrzeuges nicht schnell genug verschwindet, hätten die Polizisten durch ihre eigenen Einsatzfahrten mehr als genug zu tun. Nein, Nein, (*Lachtränen aus dem Augen wischend*) würde man mit solch einem Ansinnen auf einer städtischen Polizeiwache auftauchen, dann würde bei den Polizisten der Gedanken reifen,ob die Feuerwehr nun entgültig durchgeknallt ist. Auf dem Dorfe hätte man vielleicht eine Chance, weil man sich kennt und sich die Polizisten langweilen. Auch wenn man dann diese Hürde genommen hätte, dann würde man spätestens vor Gericht auseinandergenommen, wenn es zu einem Wiederspruchsverfahren kommt. War die Fahrt mit Sonderrechten überhaupt notwendig? Hier bewegen wir uns oft auf dünnem Eis. Hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges alle Mittel ergriffen die Situation zu entschärfen? War die verlorene Zeit wirklich relevant für den Einsatzerfolg? Und so weiter .... Ne Ne, da wäre ich gerne Mäuschen, wenn die Fw solch eine Anzeige stellt. | ||||
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