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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Umgang mit (zu vielen) freiwilligen Helfern | 28 Beiträge | ||
| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 793309 | ||
| Datum | 07.08.2014 14:11 MSG-Nr: [ 793309 ] | 4816 x gelesen | ||
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Geschrieben von Fabian Q. Ich kenne die Inhalte des SGB VII. Mir geht es aber darum, was passiert, wenn ihr die Personen anleitet und damit ggf. auch eine Verantwortung übernehmt? Sofern diese damit überhaupt übernommen wird?! Fällt das ggf. unter das Heranziehen von Kräften, wie es in den Brandschutzgesetzen vorgesehen ist (zB in NRW nach §27 (1) FSHG) und die dann auch durch die FUK versichert sind? Kann mich daran erinnern das wir hier mal eine Diskussion hatten wo es um FF und BF ging und warum auch Städte ohne FF (gab es vor ein paar Jahren mal in NRW) auch Beiträge zur FUK zahlen mussten, eben weil die auch für andere "Helfer" im Einsatz, also nicht nur für die eigene FF zuständig sei. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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