| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | Umgang mit (zu vielen) freiwilligen Helfern | 28 Beiträge |
| Autor | Fabi8an 8Q., Reutlingen / Baden-Württemberg | 793303 |
| Datum | 07.08.2014 13:28 MSG-Nr: [ 793303 ] | 4942 x gelesen |
| Infos: | 12.10.16 ENSURE-Projekt 12.10.16 REBEKA-Projekt
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Versichert bei jeglichen Unfällen, egal welcher Natur. Sei es die Sachbeschädigung, während Arbeiten unter eurer Aufsicht oder sonstige Unfälle (während der Arbeiten, aber ja nach Def. keine Arbeitsunfälle).
Ich kenne die Inhalte des SGB VII. Mir geht es aber darum, was passiert, wenn ihr die Personen anleitet und damit ggf. auch eine Verantwortung übernehmt? Sofern diese damit überhaupt übernommen wird?!
Ich denke nicht, dass man das Problem einfach "der Stadt" zusagt und sich selber keine Gedanken mehr macht. Ich frage mich einfach, ob und wenn ja wo, ein Verantwortung
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