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Thema | Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 793054 | ||
Datum | 03.08.2014 15:48 MSG-Nr: [ 793054 ] | 3646 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Wobei mir der Schornsteinfeger letzte Woche noch gesagt hat das aus den Bezirksschornsteinfeger jetzt bevollmächtige Personen geworden sind.Du kannst mittlerweile quasi als Schornsteinfeger tätig sein, jedoch nicht die Erlaubnis ("Vollmacht") dazu haben, dessen hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Also wenn du im Rahmen vom Bau irgendeine Abnahme brauchst, nimmst du einen "bevollmächtigten Schornsteinfeger", willst du irgendwelche Beratungs- oder einfach mal zwischendurch Kehrmaßnahmen beauftragen, kannst du auch einen "normalen" holen. Davon wirst du vermutlich nicht allzuviele finden, denn das ist soweit ich weiß ein Konstrukt, um die EU-Vorgabe der Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten. Also in Grenznähe könnte sich z.B. sonst ein französischer Schornsteinfeger beschweren, weil er beim Florian B. nichts machen darf. Jetzt darf er ein bisschen machen, aber halt nicht alles. Das dürfen die bevollmächtigten. Bei den früheren Bezirksschornsteinfegern in D kann man wohl davon ausgehen, dass die alle jetzt "bevollmächtigte" sind. Falls das so nicht stimmen sollte, bevollmächtige ich Jan K. mich zu berichtigen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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