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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Bayern 2000 Tagediensthose für den Inneneinsatz zugelassen? | 8 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen | 792930 | ||
Datum | 31.07.2014 18:09 MSG-Nr: [ 792930 ] | 2853 x gelesen | ||
Hallo, ich zitiere die UVV-Feuerwehren (die ja, so denke ich mal, sogar im Freistaat gilt): §12 Abs. 2 Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Zu § 12 Abs. 2: Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere: Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, - ... Damit dürfte eigentlich alles gesagt sein. Ich weiß nicht, ob Bayern die HuPF eingeführt hat (eher nicht, sonst gäbe es ja keine Bayern 2000), aber wie gesagt, die UVV gilt. Und da eine "Tagdiensthose" ja nur zum Feuerwehrschutzanzug gehört (und wenn ich drei lange Unterhosen und zwei Jeans drunterziehe) dürfte die Antwort auf Deine Frage ein deutliches NEIN sein. Innenangriff bedeutet Benutzung einer speziellen Schutzkleidung. Gruß Martin | ||||
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