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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Bundeswehr Sanitätsdienst im Kat-Fall | 15 Beiträge | ||
| Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 792751 | ||
| Datum | 29.07.2014 17:28 MSG-Nr: [ 792751 ] | 3449 x gelesen | ||
Moin, der offizielle Einsatz der Bundeswehr setzt immer die Feststellung des Kat-Falles durch den HVB voraus. Die MANV-Lage reicht dafür i.d.R. nicht aus. Im Kat-Fall erfolgt die Anforderung über die Landesverbindungskommandos, so dass mit einem Meldeweg bis zur eigentlichen Alarmierung der Einheiten von mehreren Stunden ausgegangen werden muss. Davon unabhängig ist es auf dem "kleinen Dienstweg" möglich, in geringem Umfang Unterstützung von vorhandenen und verfügbaren Kräften, z.B. eines örtlichen SanZentrums, zu erhalten. Die Aktivierung von zusätzlichen Kräften und Mitteln ist auf diesem Weg aber nicht möglich. Viele Grüße von der hochsommerlichen Ostsee Rainer | ||||
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