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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 792687 | ||
Datum | 28.07.2014 14:41 MSG-Nr: [ 792687 ] | 4646 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Rolf Z. Deswegen meine Frage gibt es irgendwo hierzu eine Dienstanweisung oder ein Schreiben des LFV des IM oder wer auch immer das dann festlegt ich darf die Di3enstkleidung haben und ich muss die Uniform haben ? sind diese Stellen überhaupt für eine solche Festlegung zuständig? Ich denke es ist ausschliesslich Sache der Gemeinde die Art und den Umfang der Dienstkleidung im Rahmen der geltenden Unfallvorschriften bzw. falls überhaupt betroffen der geltenden FwDVs festzulegen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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